Gas-Nachzahlung

gefunden am 21.05.2008

Hallo grüßt euch, ich habe da auch ein Problem,ich habe meine Rechnung von er Stadtwerke Persönlich abgegeben und mir dies auch bestätigen lassen ohne dem geht es ja nicht mehr.So jetzt geht es los!habe einen Gasbeuler der nicht auf Strom geht, also das Arge gibt mir eine Pauschale von 46€ für Gas ,was auch richtig ist,ich habe auch mehr verbraucht und die Gaspreise sind ja auch gestiegen. Also habe ich eine Nachzahlung bekommen von 94,94€ das Arge hat nur die Differenz errechnet was im Jahr zu wenig gezahlt wurde,es hätten 598,94€ gezahlt werden müssen,aber es wurden nur 552,00€ gezahlt,also haben sie mir nur diese Differenz von 46,44€ im Rahmen der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt übernommen und den Rest von 48,50€ soll ich selbst übernehmen, was ich meine nicht Rechtens ist?weil die Pauschle ist die eine Sache und eine Nachzahlung auch, sie mußten ja meinen Folge Antrag ja neu bearbeiten und dies hat ca.5Wochen gedauert. und meine neue Pauschale liegt jetzt bei 58€ die bekomme ich auch,sie war nur jetzt nicht diesen Momant bei meinem Unterhalt bei ,man sagte mir Telefonisch das die Summe von 46,44€ überweisen wird ,ich schaute nach und mußte feststellen das sie mir 70,44€ überwiesen haben, ich blicke da nicht mehr durch wie die Rechnen,aber es fehlen denn noch 24,50€ Dann hatte ich mal Kundig gemacht und bin auf was gestoßen,eine neue Rechtsprechung des SG Duirburg zu Hartz IV Übernahme der angemessenen Heizkostennachzahlung. Insoweit ergibt eine teleologische Auslegung des <<<was es auch immer heißen mag?? §22 Abs.1 Satz 3 SGB II,dass auch unangemessene Heizkosten für einen abgelaufenen Zeitraum zu übernehmen sind,wenn die Unangemessenheit der Heizkosten erstmalig durch eine Jahresabrechnung und eine entsprechende Nachforderung des Vermieters erkennbar geworden ist.Zwar ist in §22 Abs.1 Satz 3 SGB II nicht ausdrücklich vorgesehen,dass auch Anwendungen für Heizkosten ,die den angemessenenen Umfang übersteigen,so lange zu berücksichtigen sind,wie es der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist,die Aufwendungen zu senken.Vielmehr erwähnt § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB IIausdrücklich nur die Anwendung für Uunterkunft.Insoweit ist jedoch der enge und untrennbare Zusammenhag der Kosten der Unterkunft mit den Kosten der Heizung zu berücksichtigen.Die Höhe der Heizkosten ergibt sich -zumindest teilweise-zwangsläufig und kaum beeinflussbar auch aus der Bauart und der Größe der Wohnung ,so dass § 22Abs. 1 Satz 3 SGB II auch auf die Höhe der Heizkosten zu erstrecken und einen Trennung zwischen den Unnterkunftskosten und den Heizkosten nicht vorzunemen ist.-------- So! also wenn ich es wirklich verstanden habe ist es so , dass die Nachzahlung von Heizkosten übernommen werden müssen.? Beispiel: also! ich weiß das die Harz IV beziehen , Heizkosennachzahlung von 200€ bezahlt bekamen oder 154,56€ usw. und bei mir machen sie so einen Aufstand von 94,94€ nu frage ich; wo liegt denn jetzt das angemessene????es wäre lieb wenn ich eine Antwort bekommen könnte. Ps.Habe für heute ein Termin beim Anwalt . Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt??? :ka:

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